Da wir keine Kassenzulassung habe, müssen Sie privat bezahlen.
Wir bieten weiterhin Förderunterricht unter folgenden Optionen an:
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Zu Beginn der Zusammenarbeit erfolgt eine gründliche Analyse mit einem Therapiekonzept. Nach der Diagnosephase startet die eigentliche Therapie.
WEITERE THERAPIEANGEBOTE UND ANWENDUNGEN:
Sie erhalten von uns eine Quittung (§33 EStG Aufwendungen für Kinder) oder eine Rechnung
Sie können Ihr Kind bei einem Kinderpsychiater auf Legasthenie testen lassen. Der Test besteht aus einem Intelligenztest und der Testung des Lese-Rechtschreibvermögens. Falls eine Legasthenie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche diagnostiziert wird, erhält Ihr Kind in der Schule den sog. Nachteilsausgleich: Bei Proben bekommt es mehr Zeit (bis zu 50%), und die Rechtschreibung wird nicht benotet. Mit dem Gutachten können Sie beim Jugendamt die Förderung einer "Legasthenie-Therapie" beantragen. Für diese Erstattung durch das Jugendamt erkennt dieses leider nur "psychologische Psychotherapeuten" an.
Wir arbeiten mit den Jugendämtern wegen der Kostenerstattung zusammen.
Aktuell raten wir dies nur, wenn es für den Schüler/Schülerin Vorteile bringt. Häufige Testungen, Gutachten und Berichte sind damit verbunden. Da wir diesbezüglich sehr viel Zeit für Berichte und neue Anträge und Testungen in Anspruch nehmen müssen, welche die therapeutische Arbeit am Kind sehr beeinträchtigt, haben wir die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aktuell nicht mehr in unserem Programm.
Eine individuelle ganzheitliche Förderung und Therapie bedarf einer spezifischen und auf die jeweilige Teilleistungsstörungen abgestimmten Maßnahme, welche nicht immer einhergehen kann mit vorgeschriebenen Standards der Leistungsträger.
Der therapeutische Erfolg stellt sich gerade durch individuelle- methodisch fundierte und dem Schüler angepassten Schwerpunkte in der Therapie ein.
GERNE können Sie uns wegen den Erfahrungen mit den Nachteilsausgleichen und den Kostenerstattungsmöglichkeiten fragen, wir beraten Sie sehr gerne.