Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für unsere Leistungen

Privatversicherte


Da wir keine Kassenzulassung habe, müssen Sie privat bezahlen.

Wir bieten weiterhin Förderunterricht unter folgenden Optionen an:

 

 Wir verlangen für: 

    • 60 Minuten Montessori von Anfang an (ab 3 Monate) 40 Euro mit Übungen aus der Padovan Methode
  • Nachhilfe/Fit in der Schule    60 Minuten 45 Euro  - 40 Euro bei Geschwistern                                                  
  • 60 Minuten Förderung von LRS oder Rechenschwäche und anderen Teilleistungsstörungen 50 - 60 Euro
  • 60 Minuten Legasthenie oder Dyskalkulietherapie zwischen 60 Euro bis 80 Euro (bei zusätzlichen Teilleistungsschwächen)
  • 60 Minuten Online- Lernen  (1. bis 7. Klasse in Deutsch oder Mathematik)  per Zoom - 50 Euro - 40 Euro im Tandem bei gleichen Lerninhalten
  • Legasthenie/Dyskalkulietherapie alle Altersstufen nach vorherigem Gespräch und der Diagnostik 

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Zu Beginn der Zusammenarbeit erfolgt eine gründliche Analyse mit einem Therapiekonzept. Nach der Diagnosephase startet die eigentliche Therapie.

 

  • Elterngespräche während den Therapieeinheiten sind kostenlos
  • Elternberatungen ohne Therapieeinheiten sind kostenpflichtig

 

 

  • Autogenes Training und Entspannungstherapeutische Übungen für Kinder und Jugendliche 60 Minuten 80 Euro im Einzelsetting

 

  •  60 Minuten ganzheitliche Entwicklung und Integration von Funktionsstörungen in der Wahrnehmung und Motorik 90 Euro (Symptome umschriebener Entwicklungsstörungen)

 

  • Heilpädagogische Körperarbeit mit Übungen aus der Padovan Methode, Körperzentrierte Bewegungstherapie nach Harald Blomberg "Bewegungen die Heilen" 60 Minuten 90 Euro
  • 90 Minuten systemisches Einzelgespräch/Familiengespräch und Beratung 140 Euro 

 

  • Diagnostik und Therapie von Entwicklungsauffälligkeiten und Teilleistungsstörungen  je nach Testverfahren und den Gebühren zu erfragen 
  • Testungen INPP Förderprogramm und Frühkindliche Reflexe Gebühren zu erfragen

 

Sie erhalten von uns eine Quittung (§33 EStG Aufwendungen für Kinder) oder eine Rechnung

 

 

 

 

 

 

 

Nachteilsausgleich


Sie können Ihr Kind bei einem Kinderpsychiater auf Legasthenie  testen lassen. Der Test besteht aus einem Intelligenztest und der Testung des Lese-Rechtschreibvermögens. Falls eine Legasthenie oder Lese-Rechtschreib-Schwäche diagnostiziert wird, erhält Ihr Kind in der Schule den sog. Nachteilsausgleich: Bei Proben bekommt es mehr Zeit (bis zu 50%), und die Rechtschreibung wird nicht benotet. Mit dem Gutachten können Sie beim Jugendamt die Förderung einer "Legasthenie-Therapie" beantragen. Für diese Erstattung durch das Jugendamt erkennt dieses leider nur "psychologische Psychotherapeuten" an. 

Wir arbeiten  mit den Jugendämtern wegen der Kostenerstattung zusammen. 

Aktuell raten wir dies nur, wenn es für den Schüler/Schülerin Vorteile bringt.  Häufige Testungen, Gutachten und Berichte sind damit verbunden. Da wir diesbezüglich sehr viel Zeit für Berichte und neue Anträge und Testungen in Anspruch nehmen müssen, welche die therapeutische Arbeit am Kind sehr beeinträchtigt,  haben wir die  Zusammenarbeit mit dem Jugendamt aktuell nicht mehr in unserem Programm. 

 

Eine individuelle ganzheitliche Förderung und Therapie bedarf einer spezifischen und auf die jeweilige Teilleistungsstörungen abgestimmten Maßnahme, welche nicht immer einhergehen kann mit vorgeschriebenen Standards der Leistungsträger. 

Der therapeutische Erfolg stellt sich gerade durch  individuelle- methodisch fundierte und dem Schüler angepassten Schwerpunkte in der Therapie ein. 

 

 

 

GERNE können Sie uns wegen den  Erfahrungen mit den Nachteilsausgleichen und den Kostenerstattungsmöglichkeiten  fragen, wir beraten Sie sehr gerne.